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Zuständigkeiten


Bereits seit dem Jahre 1858 ist die Stadt Vechta Standort eines Gerichtes.

Das heutige Gerichtsgebäude am Kapitelplatz beherbergt seit 1954 das Amtsgericht. Im Jahre 1976 wurde das bestehende Gebäude durch einen Anbau erheblich erweitert. Seit Januar 1999 befindet sich außerdem eine Nebenstelle des Amtsgerichts im Gebäude "Altes Finanzamt" in der Burgstraße.

Zunächst bestand neben dem Amtsgericht in Vechta in dessen heutigem Zuständigkeitsbezirk noch ein weiteres Amtsgericht: das Amtsgericht in Damme (Dümmer).

Das Amtsgericht Damme wurde jedoch mit Wirkung zum 1. Januar 1972 aufgelöst und dessen Zuständigkeiten wurden komplett auf das Amtsgericht Vechta übertragen.

Seit dem 1. Juni 2020 steht das Gericht unter der Leitung des Direktors Dr. Ralph B. Seifert. Er wird unterstützt von Herrn Justizrat Martin Rolfes, der seit dem Jahr 2012 als Geschäftsleiter tätig ist.

Insgesamt sind bei dem Amtsgericht Vechta zur Zeit ca. 90 Personen beschäftigt.

Das Amtsgericht Vechta ist Landesbehörde des Landes Niedersachsen.

Es gehört zu den Bezirken des Landgerichts Oldenburg und des Oberlandesgerichts Oldenburg, die als Rechtsmittelgerichte dem Amtsgericht übergeordnet sind.

Zuständigkeiten des Amtsgerichts Vechta

Das Amtsgericht Vechta nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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Beratungshilfe

Beratungshilfe (BerH) dient dazu, den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht in der Lage sind, eine erforderliche rechtliche Beratung zu finanzieren, trotzdem eine Möglichkeit zu schaffen, anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen zu können. Die Gewährung von Beratungshilfe ist allerdings an mehrere Voraussetzungen geknüpft. So müssen zum Beispiel bestimmte Formulare zur Antragstellung verwendet werden. Weitere Informationen zur Beratungshilfe erhalten Sie im Landesjustizportal. Dort finden Sie auch die amtlichen Formulare zur Antragstellung und die zugehörigen Ausfüllhinweise.

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Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH) dienen dazu, den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht in der Lage sind, die Kosten für einen notwendigen Rechtsstreit selbst aufzubringen, trotzdem die Prozessführung zu ermöglichen. Die Gewährung von PKH und VKH ist allerdings an mehrere Voraussetzungen geknüpft. So müssen zum Beispiel bestimmte Formulare zur Antragstellung verwendet werden. Weitere Informationen zu PKH und VKH erhalten Sie im Landesjustizportal. Dort finden Sie auch die amtlichen Formulare zur Antragstellung und die zugehörigen Ausfüllhinweise.

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Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal. Die Aufgaben der Rechtsantragsstelle werden beim Amtsgericht Vechta durch den Justizservice wahrgenommen.

Geöffnet ist der Justizservice von Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Donnerstagnachmittag in der Zeit zwischen 14.00 und 15:30 Uhr (dies gilt jedoch nicht an Donnerstagen vor gesetzlichen Feiertagen wie z.B. am Gründonnerstag).

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Betreuung

Betreuung im Rechtssinne meint die Wahrnehmung von Aufgaben und Interessen für eine erwachsene Person, die selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Es muss also zunächst eine Hilfsbedürftigkeit vorliegen, die auf einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung des Betroffenen beruht, damit das Amtsgericht eine Betreuung einrichten und eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen kann. Eine Betreuung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die oder der Betroffene bereits jemandem für die Wahrnehmung seiner Aufgaben eine Vollmacht erteilt hat. Es gibt also die Möglichkeit, durch sogenannte Vorsorgevollmachten der Anordnung einer Betreuung "vorzubeugen". Weitere Informationen zur rechtlichen Betreuung und zu Vorsorgevollmachten finden Sie im Landesjustizportal.

Sie können sich bei Fragen während unserer Sprechzeiten auch an die Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts unter den Telefonnummern 0 44 41 91 49 - 115, 0 44 41 91 49 - 126 und 0 44 41 91 49 - 127 wenden.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für alle Familiensachen. Das sind Ehescheidungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Familiengerichts sowie zu den unterschiedlichen Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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Grundbuchamt

Das Grundbuch ist ein vom Amtsgericht als Grundbuchamt geführtes amtliches Register. Es dient der Begründung und der Auskunft über die Eigentums- und sonstigen Belastungsverhältnisse am Grundeigentum. Der Begriff „Grundeigentum" umfasst dabei sowohl Grundstücke als auch Wohnungs- und Teileigentume sowie sogenannte grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht (eigenes Bauwerk auf fremdem Grund und Boden). Weitere Informationen zum Aufbau und Inhalt von Grundbüchern sowie zum Grundbuchverfahren bekommen Sie im Landesjustizportal.

Wer ein Grundbuch oder die Grundakten einsehen oder einen Grundbuchausdruck erhalten möchte, hat sein „berechtigtes Interesse" darzulegen, da der eingetragene Eigentümer und andere Berechtigte gegen unbefugte Einsicht oder bloße Neugier zu schützen sind. Als Eigentümerin oder Eigentümer ist ein berechtigtes Interesse stets gegeben und eine Einsicht daher unproblematisch möglich. Einsicht können Sie persönlich während der Sprechzeiten im Grundbuchamt nehmen. Es ist hierfür jedoch ein amtliches Ausweisdokument erforderlich! Sie können auch schriftlich einen Grundbuchausdruck anfordern und sich diesen zuschicken lassen. Ein solcher Antrag bedarf der eigenhändigen Unterschrift.

Sie können sich bei Fragen während unserer Sprechzeiten auch an die Geschäftsstelle des Grundbuchamtes unter den Telefonnummern 0 44 41 91 49 - 136, 0 44 41 91 49 - 137, 0 44 41 91 49 - 138 und 0 44 41 91 49 - 139 wenden.

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Handelsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister

Für Registersachen ist das Amtsgericht Oldenburg zuständig. Informationen zu Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Oldenburg und im Landesjustizportal.

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Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht entscheidet über Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und führt die Verfahren. Neben Unternehmensinsolvenzverfahren sieht das deutsche Insolvenzrecht mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren auch für Privatpersonen eine Möglichkeit vor, in einem regulierten Verfahren eine Entschuldung zu erreichen. Zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person ist zunächst jedoch zwingend eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anzustreben. Erst wenn ein solcher außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist, kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden (§ 311 InsO). Zur Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens (ggf. als Vorstufe zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren) wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung oder an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.

Die Veröffentlichungen in Insolvenzsachen erfolgen bundesweit in dem dafür geschaffenen Portal "Insolvenzverfahren online". Dort finden Sie auch die Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts Vechta.

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Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das es Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten. Es hat gegenüber einer Klage den Vorteil, dass es einfacher, schneller und billiger ist.

In Niedersachsen ist für alle Mahnverfahren zentral das Zentrale Mahngericht am Amtsgericht Uelzen zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Zentralen Mahngerichts Uelzen sowie im Landesjustizportal.

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Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal. Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins oder zur Rücknahme eines im Amtsgericht Vechta verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 0 44 41 91 49 - 133, 0 44 41 91 49 - 134 oder 0 44 41 91 49 - 232. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter diesen Telefonnummern für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.

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Hinterlegung

Das Gesetz sieht in einigen Fällen eine Hinterlegung von Geld oder Wertgegenständen vor (zum Beispiel als Sicherheitsleistung). Für Geldhinterlegungen in Euro sind in Niedersachsen die Hinterlegungsstellen aller Amtsgerichte in Niedersachsen zuständig. Die Zuständigkeit für die Werthinterlegungen (also z.B. Hinterlegung von Wertpapieren, Wertgegenständen, Grundpfandrechtsbriefen sowie von Geld in fremdländischer Währung) ist seit dem 01.01.2013 bei den Amtsgerichten am Sitz des Landgerichts konzentriert. Für Werthinterlegungen ist im hiesigen Bezirk dann also nur noch das Amtsgericht Oldenburg zuständig. Die Annahme zur Hinterlegung erfolgt auf Antrag. Hierfür sind die Formulare HS1 für Geldhinterlegungen und HS2 für Werthinterlegungen vorgesehen. Zu diesen Formularen gelangen Sie über das Landesjustizportal im Bereich " Sonstige Themen".

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Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung über Vollstreckungsschutzanträge und Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie im ZVG-Portal einsehen.

Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter den Nummern 0 44 41 91 49 - 143, 0 44 41 91 49 - 146 und 0 44 41 91 49 - 147. Verkehrswertgutachten können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro/Seite in Rechnung gestellt wird. Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.

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Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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Skulptur "Der Ritt gegen das Vorurteil"   Bildrechte: Stephan Walzl

Skulptur "Der Ritt gegen das Vorurteil"

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie
Donnerstag am Nachmittag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist natürlich auch außerhalb dieser Sprechzeiten gewährleistet.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst in jedem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren! Nutzen Sie dazu die Übersicht über die Telefonnummern der Abteilungen im Bereich "Kontakt".

Es finden außerdem regelmäßig Einlasskontrollen statt, durch die sich Wartezeiten ergeben können. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Ihrer Terminplanung!

Bitte beachten Sie, dass zu der Nebenstelle in der Burgstraße KEIN BARRIEREFREIER ZUGANG gegeben ist!

Hausordnung

Die geltende Hausordnung des Amtsgerichts Vechta finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:

  Hausordnung des Amtsgerichts Vechta (PDF, 13 KB, nicht barrierefrei)

Beratungshilfe (BerH), Verfahrenskostenhilfe (VKH), Prozesskostenhilfe (PKH)

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Vordrucke (Anträge, Hinweisblätter usw.) zu
Beratungshilfe (BerH),
Verfahrenskostenhilfe (VKH) und
Prozesskostenhilfe (PKH).

Links zu Betreuungsverfahren sowie zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Hier finden Sie Links zur Einleitung einer Betreuung sowie auf die Seiten des Bundesjustizministeriums zur Betreuungsverfügung, zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der Broschüre zum Betreuungsrecht!


Links zum automatisierten Mahnverfahren in Niedersachsen

Unter den folgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zum automatisierten Mahnverfahren, welches seit dem 01.09.2005 niedersachsenweit eingeführt wurde.

ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen

Das Amtsgericht Vechta veröffentlicht die aktuellen Zwangsversteigerungstermine in dem gemeinsamen Portal der Länder zu Zwangsversteigerungen.

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