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Informationen zu Insolvenzverfahren

Hinweise zu Insolvenzanträgen:

Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für juristische Personen und Personengesellschaften (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft, OHG, KG) sowie für natürliche Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, und für Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person ist zunächst zwingend eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anzustreben. Erst wenn ein solcher außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist, kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden (§ 311 InsO).
Zur Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens (ggf. als Vorstufe zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren) wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung oder an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.



Hinweise zu Veröffentlichungen in Insolvenzsverfahren:

Die Veröffentlichungen in Insolvenzsachen erfolgen bundesweit in dem dafür geschaffenen Portal "Insolvenzverfahren online".

Dort finden Sie auch die Veröffentlchungen des Insolvenzgerichts Vechta.

Das Portal finden Sie unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de.


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