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Übersicht über die Geschäftsverteilung im Richterdienst

Geschäftsverteilungsplan und tabellarische Übersicht



Geschäftsverteilungsplan beim Amtsgericht Vechta im Richterdienst

Stand: 01.01.2024

Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit


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I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert:
1) Nachrichtlich: Verwaltungsgeschäfte und Dienstaufsicht
2) Von den Familiensachen mit Ausnahme der Adoptionssachen die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben S, T und W sowie die vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren mit den Anfangsbuchstaben N und R

Vertreter/in:
1. Richter am Amtsgericht Vogt
2. Richterin am Amtsgericht Schaper


II. Richter am Amtsgericht Vogt
1) Von den Familiensachen mit Ausnahme der Adoptionssachen die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben N, O, P und R mit Ausnahme der vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren
2) die vor dem 01.01.2023 eingegangenen Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 1 und 2 des Registers
3) Betreuungssachen, wenn der Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der politischen Gemeinde Visbek hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
4) Unterbringungssachen nach dem Nds. PsychKG
5) Zwangsversteigerung-, Zwangsverwaltung- und Grundbuchsachen sowie alle richterlichen Geschäfte, die in diesem Geschäftsverteilungsplan nicht geregelt sind
6) Nachrichtlich: zentralisierter Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Oldenburg
7) Nachrichtlich: Verwaltungsgeschäfte gemäß Geschäftsverteilungsplan der Verwaltungsabteilung

Vertreter/in:
1. Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert
2. Richterin am Amtsgericht Schaper


III. Richter am Amtsgericht Heitmann:

1) Vorsitzender des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts
2) Schöffenwahl und -auslosung
3) Jugendrichter in den Fällen des § 85 Abs. 2, 4 und 5 JGG, soweit eine Jugendstrafe in der JVA Vechta oder der JVA für Frauen Vechta vollstreckt wird. Insoweit auch Jugendrichter für die Spruchsachen entsprechend der Zuständigkeitsregelung der §§ 42 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 2, 108 Abs. 1 JGG
4) Einzelrichterstrafsachen (Ds) und Strafbefehlsverfahren einschließlich der Verfahren nach Einspruch mit den Anfangsbuchstaben T, V u. Z
5) Ermittlungssachen (Gs)
6) Privatklagesachen
7) Kontrolle der Verteidigerpost (Leserichter) nach §§ 148 Abs. 2, 148a StPO
8) Richterliche Entscheidungen nach dem NPoG und dem Infektionsschutzgesetz
9) Auslieferungssachen
10) Entscheidung über Ablehnung oder Selbstablehnung von Richtern und Richterinnen, soweit nicht die Zuständigkeit von Richterin am Amtsgericht Schnieders-Kröger gegeben ist
11) Nachrichtlich: Verwaltungsgeschäfte gemäß Geschäftsverteilungsplan der Verwaltungsabteilung
12) Nachrichtlich: Strafvollstreckungskammersachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LG Oldenburg und der StVK bei dem AG Vechta

Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Kittel
2. Richter Hethey


IV. Richterin am Amtsgericht Klausing:

1) Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit den Anfangsbuchstaben A - J, L - R und T - Z, soweit nicht die Zuständigkeit von Richter am Amtsgericht Heitmann gegeben ist
2) Jugendschöffenwahl und -auslosung
3) Beisitzerin im erweiterten Schöffengericht
4) Jugendrichterin mit den Anfangsbuchstaben A - J, L - R und T - Z, soweit nicht die Zuständigkeit von Richter am Amtsgericht Heitmann gegeben ist
5) Einzelrichterstrafsachen (Ds) und Strafbefehlsverfahren einschließlich der Verfahren nach Einspruch mit den Anfangsbuchstaben S, U, W, X u. Y sowie mit dem Anfangsbuchstaben A, ohne die zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2020 eingegangenen Verfahren.

Vertreter/in:
1. Richter Hethey
2. Richter am Amtsgericht Heitmann


V. Richterin am Amtsgericht Schaper:

1) Von den Familiensachen mit Ausnahme der Adoptionssachen die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben G - L
2) Betreuungssachen, wenn der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der politischen Gemeinde Goldenstedt hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
3) Nachrichtlich: Strafvollstreckungskammersachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LG Oldenburg und der StVK bei dem AG Vechta

Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Schnieders-Kröger
2. Richterin am Amtsgericht Schönfeld


VI. Richter am Amtsgericht Dr. gr. Siemer:
1) Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 2, 4, 5 u. 6 des Registers, der Endnummer 3 des Registers, soweit der Endnummer 3 die Ziffern 0 - 4 voranstehen, sowie mit der Endnummer 0 des Registers, soweit der Endnummer 0 bzw. 00 bzw. 000 die Ziffern 4 - 6 voranstehen, mit Ausnahme der vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren mit der Endnummer 2
2) Landwirtschaftssachen
3) Vollstreckungssachen (M-Sachen)
4) Verfahren nach der Insolvenzordnung mit den Anfangsbuchstaben A - R und Sch

Vertreter/in:
zu 1) mit den Endnummern 2, 4 u. 5: Richter Hethey
zu 1) mit der Endnummer 6: Richter am Amtsgericht Vogt
zu 1) mit der Endnummer 3, soweit hier eine Zuständigkeit von Richter am Amtsgericht Dr. gr. Siemer besteht: Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert
zu 2) Richter am Amtsgericht Brüggemann
zu 3) Richterin am Amtsgericht Schaper
zu 4) Richter am Amtsgericht Brüggemann


VII. Richter am Amtsgericht Brüggemann:
1) Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 1, 7, 8 u. 9 des Registers, der Endnummer 3 des Registers, soweit der Endnummer 3 die Ziffern 5 - 9 voranstehen, sowie der Endnummer 0 des Registers, soweit der Endnummer 0 bzw. 00 bzw. 000 die Ziffern 1 - 3 oder 7 - 9 voranstehen, mit Ausnahme der vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren mit der Endnummer 1
2) Verfahren nach der Insolvenzordnung mit den Anfangsbuchstaben S (ohne Sch) - Z
3) Nachlasssachen
4) Betreuungssachen, wenn d. Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den politischen Gemeinden Dinklage oder Neuenkirchen-Vörden hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
5) WEG-Sachen

Vertreter/in:
zu 1) Richter Hethey
zu 2) Richter am Amtsgericht Vogt
zu 3) Richter am Amtsgericht Vogt
zu 4) Richterin am Amtsgericht von Schemde
zu 5) Richter am Amtsgericht Vogt


VIII. Richterin am Amtsgericht Schönfeld:
1) Von den Familiensachen die Adoptionssachen und die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben A - F sowie Y und Z
2) Güterichterin i.S.d. § 278 Abs. 5 ZPO, § 36 Abs. 5 FamFG

Vertreter/in zu 1):
1. Richterin am Amtsgericht von Schemde
2. Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert



IX. Richterin am Amtsgericht Schnieders-Kröger:
1) Betreuungssachen, wenn der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den politischen Gemeinden Bakum, Lohne oder Vechta hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
2) Von den Familiensachen mit Ausnahme der Adoptionssachen die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben M, Q, U, V und X sowie die vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren mit den Anfangsbuchstaben O und P
3) Entscheidung über Ablehnung oder Selbstablehnung von Richtern und Richterinnen in Straf- u. Ordnungswidrigkeitenverfahren

Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Schaper
2. Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert


X. Richterin am Amtsgericht von Schemde:
1) Betreuungssachen, wenn der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den politischen Gemeinden Damme, Holdorf oder Steinfeld hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
2) Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit den Anfangsbuchstaben K und S, soweit nicht die Zuständigkeit von Richter am Amtsgericht Heitmann gegeben ist
3) Jugendrichterin mit den Anfangsbuchstaben K und S, soweit nicht die Zuständigkeit von Richter am Amtsgericht Heitmann gegeben ist
4) Nachrichtlich: Strafvollstreckungskammersachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LG Oldenburg und der StVK bei dem AG Vechta

Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Schönfeld
2. Richterin am Amtsgericht Schnieders-Kröger


XI. Richterin am Amtsgericht Kittel:
1) Einzelrichterstrafsachen (Ds) und Strafbefehlsverfahren einschließlich der Verfahren nach Einspruch mit den Anfangsbuchstaben B - H und die zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2020 eingegangenen Verfahren mit dem Anfangsbuchstaben A
2) Rechtshilfesachen in Strafsachen (ohne Auslieferungshaftsachen)
3) Nachrichtlich: Strafvollstreckungskammersachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LG Oldenburg und der StVK bei dem AG Vechta

Vertreter/in:
1. Richter am Amtsgericht Heitmann
2. Richterin am Amtsgericht Klausing


XII. Richter Hethey
1) Einzelrichterstrafsachen (Ds) und Strafbefehlsverfahren einschließlich der Verfahren nach Einspruch mit den Anfangsbuchstaben I - R
2) Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich der Erzwingungshaftsachen und der Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Klausing
2. Richterin am Amtsgericht von Schemde




Weitere Zuständigkeitsregelungen:


I. Allgemeine Regelung
Soweit sich die Zuständigkeit nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens richtet, bleiben deutsche Adjektive, Artikel und Präpositionen sowie folgende ehemalige Adelsprädikate, Herkunftsbezeichnungen und Artikel außer Betracht: Freiherr, Baron, Graf, Prinz, Fürst, da, de, il, la, le, lo, las, les, los, van.


II. Straf- bzw. Bußgeldsachen
1.
Soweit
- der ordentliche Dezernent/die ordentliche Dezernentin gemäß §§ 22, 23 StPO ausgeschlossen oder gemäß §§ 24 ff StPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist,
- eine Strafsache gemäß §§ 210 Abs. 3, 354 Abs. 2 Stopp bzw. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 354 Abs. 2 StPO an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen wurde,
- das Verfahren ein Aussagedelikt nach den §§ 153 ff StGB zum Gegenstand hat,
sind zuständig:

Richterin am Amtsgericht Kittel, wenn Richter am Amtsgericht Heitmann ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat,

Richter am Amtsgericht Heitmann, wenn Richterin am Amtsgericht Kittel ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat,

Richterin am Amtsgericht Klausing, wenn Richterin am Amtsgericht von Schemde oder Richter Hethey ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat,

Richterin am Amtsgericht von Schemde, wenn Richterin am Amtsgericht Klausing in Jugendrichter- oder Jugendschöffengerichtssachen ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat

Richter Hethey, wenn Richterin am Amtsgericht Klausing ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat - soweit nicht die Zuständigkeit von Richterin am Amtsgericht von Schemde gegeben ist.

2.
Bei der Zuständigkeit in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren ist maßgebend der Familienname – bei Doppelnamen der erste Familienname – des Angeklagten/der Angeklagten/des Betroffenen/der Betroffenen, bei mehreren Angeklagten ist der Familienname des in der Anklageschrift/Antragsschrift zuerst aufgeführten Angeklagten entscheidend. Bei mehreren Beschuldigten in Jugendrichter- und Jugendschöffengerichtssachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des jüngsten Beschuldigten.


3.
Geht eine Bußgeldsache (OWi-Sache) in das Strafverfahren über, bleibt der Richter/die Richterin zuständig, der/die nach der Geschäftsverteilung für die Bußgeldsache berufen ist.

4.
In Strafsachen, Jugendstrafsachen und Bußgeldsachen, welche sich gegen mehrere Angeklagte/Betroffene richten, bleibt die Zuständigkeit bestehen, auch wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte/Betroffene abgetrennt bzw. nicht eröffnet oder eingestellt werden. § 103 Abs. 3 JGG bleibt unberührt.

5.
Wird in denselben Akten gegen mehrere Beschuldigte teils Anklage erhoben und teils der Erlass eines Strafbefehls beantragt, so ist der/die für die Anklage zuständige Richter/in auch für das Strafbefehlsverfahren zuständig.

6.
Bei sog. objektiven Verfahren ist maßgebend:
Im Falle des § 76a Abs. 3 StGB der Familienname des früheren Beschuldigten, bei mehreren Beschuldigten der Name desjenigen, der als letzter Beschuldigter war, und falls das mehrere waren, derjenige, dessen Anfangsbuchstabe des Namens im Alphabet am weitesten vorn steht, in anderen Fällen der Name des vom Verfahren Betroffenen; bei unbekannten Betroffenen ist der/die Richter/in zuständig, in dessen/deren Dezernat der Buchstabe U fällt. Ziffer 3 gilt entsprechend.


III. Familiensachen
1.
Für die Zuständigkeit in Familiensachen ist maßgebend der Anfangsbuchstabe des gemeinsamen Familiennamens.

2.
Haben die Beteiligten keinen gemeinsamen Familiennamen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des ältesten gemeinsamen minderjährigen Kindes. Sind keine gemeinsamen minderjährigen Kinder vorhanden, ist maßgebend der Familienname des Antragsgegners/der Antragsgegnerin.

3.
Stets bleibt die Zuständigkeit nach dem ersten zwischen den Ehe- oder Lebenspartnern oder Eltern anhängigen Verfahren auch für die nachfolgenden Verfahren einschließlich Kindesunterhalt bestehen, soweit sich nicht die Zuständigkeit aus der Beteiligung eines Sozialhilfeträgers bestimmt.

4.
Sind in einer Familiensache sowohl der/die zuständige Richter/in als auch sein/ihre Vertreter/in ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden, sind die übrigen Familienrichter/innen des Amtsgerichts Vechta als Vertreter berufen, beginnend mit dem/der Dienstjüngsten.


IV. Güterichter
Zur Güterichterin wird Frau Richterin am Amtsgericht Schönfeld bestimmt. Wenn Frau Richterin am Amtsgericht Schönfeld ausgeschlossen ist, erfolgt die Mediation durch das Amtsgericht Cloppenburg.


V. Zuständigkeit in AR-Sachen, soweit nicht anderweitig geregelt
In Angelegenheiten der Zivilprozess-, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Familiensachen und in Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren werden Rechts- und Amtshilfeersuchen in dem jeweils sachlich zuständigen Dezernat erledigt.


VI. Bleibende Zuständigkeit
Stellt sich nach der ersten Sachbearbeitung heraus, dass der maßgebende Beteiligte (z.B. Beklagte, Beschuldigte, Angeklagte, Antragsteller, Antragsgegner, Betroffener) tatsächlich einen anderen Namen führt oder inzwischen erhalten hat, bleibt die bisherige Zuständigkeit bestehen. Ist nach einem Ausschluss eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit der Vertreter zur Sachbehandlung berufen, bleibt er auch dann zuständig, wenn der vertretene Richter vom Dezernat abgelöst worden ist.


VI. Vertretungsregelungen
Bei Verhinderung der durch diese Geschäftsverteilung bestimmten Vertreterinnen und Vertreter sind die Richter bzw. Richterinnen auf Lebenszeit des Amtsgerichts Vechta in der Reihenfolge ihres Lebensalters, beginnend mit der/dem Lebensjüngsten, zur Vertretung berufen.
Alle zur Vertretung berufenen Richter/innen werden für die Bearbeitung von Jugendsachen zum/zur Jugendrichter/in bestellt. Dies gilt auch für den Bereitschaftsdienst.


VII. Bereitschaftsdienst
Für den richterlichen Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Oldenburg ist aufgrund von § 13 Nummer 5 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung (Zust-VO-Justiz) in Verbindung mit § 22 c Abs. 1 Satz 1 1. Alt. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) durch Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Oldenburg vom 20.12.2023 ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan aufgestellt worden, auf den Bezug genommen wird.





Tabellarische Übersicht nach Sachgebieten:



Sachgebiet

Teilgebiet

Zust. Richter/in

Auslieferungssachen

RiAG Heitmann

Betreuungssachen

Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in den politischen Gemeinden Bakum, Lohne oder Vechta

Ri'inAG Schnieders-Kröger

Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in den politischen Gemeinden Damme, Steinfeld oder Holdorf

Ri'inAG v. Schemde
Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in der politischen Gemeinde Visbek RiAG Vogt
Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in der politischen Gemeinde Goldenstedt Ri'inAG Schaper
Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in den politischen Gemeinden Dinklage oder Neuenkirchen-Vörden RiAG Brüggemann
Ermittlungssachen RiAG Heitmann

Familiensachen

Anfangsbuchstaben A - F, Y u. Z

Ri'inAG Schönfeld

Anfangsbuchstaben G - L

Ri'inAG Schaper

Anfangsbuchstaben S, T u. W DirAG Dr. Seifert

Anfangsbuchstaben N, O, P u. R

RiAG Vogt

Anfangsbuchstaben M, Q, U, V u. X

Ri'inAG Schnieders-Kröger

Adoptionssachen Ri'inAG Schönfeld

Gefahrenabwehrgesetz (Nds. SOG)

RiAG Heitmann

Grundbuchsachen

RiAG Vogt

Infektionsschutzgesetz-Verfahren RiAG Heitmann

Insolvenzverfahren

Anfangsbuchstaben S - Z (ohne Sch)

RiAG Brüggemann

Anfangsbuchstaben A - R u. Sch RiAG Dr. gr. Siemer

Jugendgericht

Jugendrichter in den Fällen des § 85 Abs. 2, 4 und Abs. 5 JGG, soweit eine Jugendstrafe in der JVA Vechta oder in der JVA für Frauen Vechta vollstreckt wird. Insoweit auch Jugendrichter für die Spruchsachen entsprechend der Zuständigkeitsregelung der §§ 42 Abs. 1 Ziff.3 , Abs. 2, 108 Abs. 1 JGG

RiAG Heitmann

im Übrigen mit den Anfangsbuchstaben A - J, L – R und, T – Z

Ri'inAG Klausing

im Übrigen mit den Anfangsbuchstaben K u. S
Ri'inAG v. Schemde

Jugendschöffengericht

Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit den Anfangsbuchstaben A - J, L – R und, T – Z, soweit nicht die Zuständigkeit von RiAG Heitmann gegeben ist

Ri'inAG Klausing

Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit den Anfangsbuchstaben K u. S, soweit nicht die Zuständigkeit von RiAG Heitmann gegeben ist
Ri'inAG v. Schemde

Landwirtschaftssachen

RiAG Dr. gr. Siemer

Nachlasssachen

RiAG Brüggemann

Ordnungswidrigkeiten ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten


Ri Hethey

Privatklagesachen

RiAG Heitmann

Rechtshilfesachen

in Strafsachen

Ri'inAG Kittel

sonstige

- entsprechend der Geschäftsverteilung für hiesige Verfahren -

Schöffengericht

RiAG Heitmann

Strafbefehlsverfahren

Anfangsbuchstaben
B - H

Ri'inAG Kittel

Anfangsbuchstaben
I - R
Ri Hethey

Anfangsbuchstaben
T, V u. Z

RiAG Heitmann

Anfangsbuchstabe
A, S, U, W, X u. Y

Ri'inAG Klausing

Strafsachen - Einzelrichter

Anfangsbuchstaben
B - H

Ri'inAG Kittel

Anfangsbuchstaben
I - R
Ri Hethey

Anfangsbuchstaben
T, V u. Z

RiAG Heitmann

Anfangsbuchstaben
A, S, U, W, X u. Y

Ri'inAG Klausing

Strafsachen - Leserichter

RiAG Heitmann

Unterbringungssachen nach dem PsychKG

betr. Erwachsene

RiAG Vogt

betr. Minderjährige

- wie Familiensachen -

Untersuchungshaftsachen

RiAG Heitmann

Verkehrsordnungswidrigkeiten


Ri Hethey

Vollstreckungssachen
(M-Sachen)

RiAG Dr. gr. Siemer

Wohnungseigentumssachen

RiAG Brüggemann

Zivilsachen

Endnummern 2, 4, 5, 6 des Registers, Endnummer 3 des Registers, soweit der Endnummer 3 die Ziffern 0 - 4 voranstehen, sowie Endnummer 0, soweit dieser Endnummer die Ziffern 4 - 6 voranstehen

RiAG Dr. gr. Siemer

Endnummern 1, 7, 8, 9 des Registers, Endnummer 3 des Registers, soweit der Endnummer 3 die Ziffern 5 - 9 voranstehen, sowie Endnummer 0, soweit dieser Endnummer die Ziffern 1 - 3 oder 7 - 9 voranstehen

RiAG Brüggemann

Zwangsversteigerungssachen

RiAG Vogt

Zwangsverwaltungssachen

RiAG Vogt

Bild zum Thema Geschäftsverteilungsplan Bildrechte: grafolux & eye-server

Geschäftsverteilung

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie
Donnerstag am Nachmittag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist natürlich auch außerhalb dieser Sprechzeiten gewährleistet.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst in jedem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren! Nutzen Sie dazu die Übersicht über die Telefonnummern der Abteilungen unter "Kontakt".

Es finden außerdem regelmäßig Einlasskontrollen statt, durch die sich Wartezeiten ergeben können. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Ihrer Terminplanung!

Bitte beachten Sie, dass zu der Nebenstelle in der Burgstraße KEIN BARRIEREFREIER ZUGANG gegeben ist!

Hausordnung

Die geltende Hausordnung des Amtsgerichts Vechta finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:

  Hausordnung des Amtsgerichts Vechta (PDF, 13 KB, nicht barrierefrei)

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