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Kommende Termine in Strafsachen ab dem 19.06.2023




Terminvorschau für die Presse

für den Zeitraum 19.06.2023 bis 23.06.2023

(Angaben ohne Gewähr)



Öffentliche Sitzungen der Strafgerichte und

der Schöffen- und Jugendgerichte

19.06.2023, 10:00 Uhr

Saal B-138

Die Jugendrichterin verhandelt eine Anklage wegen des Verdachts des Betrugs. Der zur Tatzeit 20-jährige Angeklagte soll bei einem bekannten Internet-Händler Waren im Wert von 1.998,07 € bestellt und auch erhalten haben. Sodann soll er selbst oder ein dritter einen leeren Luftpolsterumschlag mit einem manipulierten Rücksendeetikett in eine Packstation in Rüsselsheim eingelegt haben, um so eine ordnungsgemäße Rücksendung vorzutäuschen. Der Angeklagte soll gegenüber dem Internet-Händler dann noch die Rücksendung bestätigt haben, so dass der Händler ihm den Kaufpreis schließlich erstattete.

20.06.2023, 09:00 Uhr

Saal B-138

Das Schöffengericht verhandelt eine Anklage wegen des Verdachts der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2021 zwei kinderpornographische Bilder an einen Twitter-Nutzer versandt zu haben. Ihm wird darüber hinaus vorgeworfen, im Dezember 2022 im Besitz von 622 kinderpornographischen und 142 jugendpornographischen Dateien gewesen zu sein. Diese Dateien sollen bei einer Hausdurchsuchung auf seinem PC bzw. Mobiltelefon gefunden worden sein.

21.06.2023, 08:30 Uhr

Saal B-138

Das Jugendschöffengericht verhandelt insgesamt fünf miteinander verbundene Anklagen wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, des Betrugs, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung und des Diebstahls.

22.06.2023, 11:00 Uhr

Saal B-131


Der Strafrichter verhandelt eine Anklage wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung sowie des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer eines Bauunternehmens den notwendigen Insolvenzantrag erst am 24.03.2022 und damit zu spät gestellt zu haben, obwohl sein Unternehmen spätestens am 14.11.2019 zahlungsunfähig gewesen sein soll. Außerdem soll es der Angeklagte unterlassen haben, für vier Angestellte und sich selbst fällige Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 25.391,50 € abzuführen.

Bitte beachten Sie:

Sitzungen können aus vielfältigen Gründen kurzfristig ausfallen!

Kontakt:
Pressesprecher des Amtsgerichts
Herr Vogt





Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2023

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