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Rechtsanwälte und Notare

Informartionen zu örtlichen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren



Seit dem 01.07.2007 ist das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten (BGBl. I 2007 S. 358 ff.).
Damit ist die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei den Amtsgerichten entfallen und die Verpflichtung der Gerichte, entsprechende Anwaltslisten zu führen, aufgehoben worden.
Diese Aufgabe ist nun den Rechtsanwaltskammern übertragen worden, die die Listen elektronisch führen sollen.

Zuständig für den Gerichtsbezirk Vechta ist daher nunmehr die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf deren Internetseite.

Außerdem gibt es auch eine Möglichkeit zur Online-Suche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.


Informationen zu den örtlichen Notarinnen und Notaren entnehmen Sie bitte der Internetseite der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.

Dort haben Sie auch die Möglichkeit, online nach einer Notarin oder einem Notar zu suchen.


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