Justizservice / Rechtsantragstelle
Zentrale Anlaufstelle für Publikum
Seit dem 01.08.2016 ist bei dem Amtsgericht Vechta ein Justizservicebereich eingerichtet, in welchem die überwiegenden Belange der Bürgerinnen und Bürger erledigt werden können. Der Justizservicebereich befindet sich im unmittelbaren Eingangsbereich im Erdgeschoss des Amtsgerichtsgebäudes, Trakt B.
Geöffnet ist der Justizservice von Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Donnerstagnachmittag in der Zeit zwischen 14.00 und 15:30 Uhr (dies gilt jedoch nicht an Donnerstagen vor gesetzlichen Feiertagen wie z.B. am Gründonnerstag).
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern nur in Eilfällen bearbeitet werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizservice sind zentral für die Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen (einschließlich von Anträgen auf Erlass einstweiliger Anordnungen) als Rechtsantragstelle, in Beratungshilfesachen und als erste Anlaufstelle für Publikum in Nachlasssachen zuständig.
Außerdem befinden sich dort die Gerichtszahlstelle und das Grundbuchamt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Justizservice keine Rechtsberatung stattfindet.
Justizservice
Öffnungszeiten Justizservice:
Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie
Donnerstag am Nachmittag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
(nicht an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen)
Die geltende Hausordnung des Amtsgerichts Vechta finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:
Hausordnung des Amtsgerichts Vechta (PDF, 15 KB, nicht barrierefrei)
Unter den nachfolgenden Links finden Sie Vordrucke (Anträge, Hinweisblätter usw.) zu
Beratungshilfe (BerH),
Verfahrenskostenhilfe (VKH) und
Prozesskostenhilfe (PKH).
Folgende Links können Ihnen bei Ihrer Anfahrt zum Amtsgericht Vechta behilflich sein: