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Zwangsversteigerungen

Informationen zu Zwangsversteigerungsobjekten (Immobilien) des Amtsgerichts Vechta


Das Amtsgericht Vechta veröffentlicht die aktuellen Zwangsversteigerungstermine in dem gemeinsamen Portal der Länder zu Zwangsversteigerungen ( ZVG-Portal).

Die Termine finden im Hauptgebäude des Amtsgericht, Kapitelplatz 8, statt.

Bitte beachten Sie, dass Termine auch kurzfristig aufgehoben werden können!

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter den Nummern 0 44 41 91 49 - 143, 0 44 41 91 49 - 146 und 0 44 41 91 49 - 147.

Verkehrswertgutachten können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro/Seite in Rechnung gestellt wird. Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.

Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird (bei Geboten vom Eigentümer gelten besondere Vorschriften).
Die Sicherheitsleistung kann geleistet werden durch

  • Bankbürgschaft, Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts (Achtung: kein Privatscheck; der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein)

    oder durch

  • rechtzeitige Überweisung auf das Konto des Amtsgerichts Vechta bei der Nord/LB Hannover
    IBAN: DE27 2505 0000 0106 0243 91; BIC: NOLADE2HXXX.

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie
Donnerstag am Nachmittag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist natürlich auch außerhalb dieser Sprechzeiten gewährleistet.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst in jedem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren! Nutzen Sie dazu die Übersicht über die Telefonnummern der Abteilungen im Bereich "Wir über uns".

Es finden außerdem regelmäßig Einlasskontrollen statt, durch die sich Wartezeiten ergeben können. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Ihrer Terminplanung!

Bitte beachten Sie, dass zu der Nebenstelle in der Burgstraße KEIN BARRIEREFREIER ZUGANG gegeben ist!

Hausordnung

Die geltende Hausordnung des Amtsgerichts Vechta finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:

  Hausordnung des Amtsgerichts Vechta (PDF, 13 KB, nicht barrierefrei)

ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen

Das Amtsgericht Vechta veröffentlicht die aktuellen Zwangsversteigerungstermine in dem gemeinsamen Portal der Länder zu Zwangsversteigerungen.

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