Elektronischer Rechtsverkehr
Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten ab dem 01.01.2018
Auf Grundlage der zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden bundeseinheitlichen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) wurde nunmehr an allen niedersächsischen Gerichten in allen Verfahrensarten (mit Ausnahme der Grundbuchverfahren) die Möglichkeit geschaffen, in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen.
Details zum elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Das Amtsgericht Vechta erreichen Sie für den elektronischen Rechtsverkehr unter folgenden Adressen:
EGVP: govello-1270807218639-0002-14169
Weitere Infos zum ERV
Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr:
Elektronischer Rechtsverkehr
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Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie
Donnerstag am Nachmittag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist natürlich auch außerhalb dieser Sprechzeiten gewährleistet.
Wir empfehlen Ihnen, möglichst in jedem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren! Nutzen Sie dazu die Übersicht über die Telefonnummern der Abteilungen unter "Kontakt".
Es finden außerdem regelmäßig Einlasskontrollen statt, durch die sich Wartezeiten ergeben können. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Ihrer Terminplanung!
Bitte beachten Sie, dass zu der Nebenstelle in der Burgstraße KEIN BARRIEREFREIER ZUGANG gegeben ist!
Die geltende Hausordnung des Amtsgerichts Vechta finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:
Hausordnung des Amtsgerichts Vechta (PDF, 15 KB, nicht barrierefrei)