Übersicht über die Geschäftsverteilung im Richterdienst
Geschäftsverteilungsplan und tabellarische Übersicht
Geschäftsverteilungsplan beim Amtsgericht Vechta im Richterdienst
Stand: 01.04.2025
Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit
Klicken Sie hier, um zu einer nach Sachgebieten geordneten Übersicht zu gelangen!
I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert:
1) Nachrichtlich: Verwaltungsgeschäfte und Dienstaufsicht
2) Von den Familiensachen mit Ausnahme der Adoptionssachen die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben S, T und W sowie die vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren mit den Anfangsbuchstaben N und R
Vertreter/in:
1. Richter am Amtsgericht Vogt
2. Richterin am Amtsgericht Schaper
II. Richter am Amtsgericht Vogt
1) Von den Familiensachen mit Ausnahme der Adoptionssachen die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben N, O, P und R mit Ausnahme der vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren, sowie die Verfahren mit dem Anfangsbuchstaben A
2) Vor dem 01.01.2023 eingegangene Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 1 und 2 des Registers
3) Nachlasssachen
5) Zwangsversteigerung-, Zwangsverwaltung- und Grundbuchsachen sowie alle richterlichen Geschäfte, die in diesem Geschäftsverteilungsplan nicht geregelt sind
6) Nachrichtlich: zentralisierter Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Oldenburg
7) Nachrichtlich: Verwaltungsgeschäfte gemäß Geschäftsverteilungsplan der Verwaltungsabteilung
Vertreter/in:
1. Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert
2. Richterin am Amtsgericht Schaper
III. Richter am Amtsgericht Heitmann:
1) Vorsitzender des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts
2) Schöffenwahl und -auslosung
3) Einzelrichterstrafsachen (Ds) und Strafbefehlsverfahren einschließlich der Verfahren nach Einspruch mit den Anfangsbuchstaben T, V u. Z
4) Jugendrichter in den Fällen des § 85 Abs. 2, 4 und 5 JGG, soweit eine Jugendstrafe in der JVA Vechta oder der JVA für Frauen Vechta vollstreckt wird. Insoweit auch Jugendrichter für die Spruchsachen entsprechend der Zuständigkeitsregelung der §§ 42 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 2, 108 Abs. 1 JGG
5) Ermittlungssachen (Gs)
6) Privatklagesachen
7) Kontrolle der Verteidigerpost (Leserichter) nach §§ 148 Abs. 2, 148a StPO
8) Richterliche Entscheidungen nach dem NPoG und dem Infektionsschutzgesetz
9) Auslieferungssachen
10) Entscheidung über Ablehnung oder Selbstablehnung von Richtern und Richterinnen, soweit nicht die Zuständigkeit von Richterin am Amtsgericht Schnieders-Kröger gegeben ist
11) Nachrichtlich: Verwaltungsgeschäfte gemäß Geschäftsverteilungsplan der Verwaltungsabteilung
12) Nachrichtlich: Strafvollstreckungskammersachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LG Oldenburg und der StVK bei dem AG Vechta
Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Kittel
2. Richter Hethey
IV. Richterin am Amtsgericht Schaper:
1) Von den Familiensachen mit Ausnahme der Adoptionssachen die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben G - L
2) Betreuungssachen, wenn der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der politischen Gemeinde Goldenstedt hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
3) Nachrichtlich: Strafvollstreckungskammersachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LG Oldenburg und der StVK bei dem AG Vechta
Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Schnieders-Kröger
2. Richterin am Amtsgericht Schönfeld
V. Richter am Amtsgericht Dr. gr. Siemer:
1) Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 2 und 4 bis 6 des Registers sowie der Endnummer 0 des Registers soweit der Endnummer 0 bzw. 00 bzw. 000 die Ziffern 4 – 6 voranstehen, mit Ausnahme der vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren mit der Endnummer 2
2) Landwirtschaftssachen
3) Vollstreckungssachen (M-Sachen)
4) Verfahren nach der Insolvenzordnung mit den Anfangsbuchstaben A - R und Sch
Vertreter/in:
Richter am Amtsgericht Brüggemann
VI. Richter am Amtsgericht Brüggemann:
1) Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 1, 7, 8 u. 9 des Registers sowie der Endnummer 0 des Registers, soweit der Endnummer 0 bzw. 00 bzw. 000 die Ziffern 1 - 3 oder 7 - 9 voranstehen, mit Ausnahme der vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren mit der Endnummer 1
2) Verfahren nach der Insolvenzordnung mit den Anfangsbuchstaben S (ohne Sch) - Z
3) Betreuungssachen, wenn d. Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den politischen Gemeinden Dinklage oder Neuenkirchen-Vörden hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
4) WEG-Sachen
Vertreter/in:
Richter am Amtsgericht Dr. gr. Siemer
VII. Richterin am Amtsgericht Schönfeld:
1) Von den Familiensachen die Adoptionssachen und die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben B - F sowie Y und Z
2) Betreuungssachen, wenn der Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der politischen Gemeinde Visbek hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
3) Unterbringungssachen nach dem Nds. PsychKG
4) Güterichterin i.S.d. § 278 Abs. 5 ZPO, § 36 Abs. 5 FamFG
Vertreter/in zu 1) bis 3):
1. Richterin am Amtsgericht von Schemde
2. Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert
VIII. Richterin am Amtsgericht Schnieders-Kröger:
1) Betreuungssachen, wenn der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den politischen Gemeinden Bakum, Lohne oder Vechta hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
2) Von den Familiensachen mit Ausnahme der Adoptionssachen die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben M, Q, U, V und X sowie die vor dem 01.01.2023 eingegangenen Verfahren mit den Anfangsbuchstaben O und P
3) Entscheidung über Ablehnung oder Selbstablehnung von Richtern und Richterinnen in Straf- u. Ordnungswidrigkeitenverfahren
Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Schaper
2. Direktor des Amtsgerichts Dr. Seifert
IX. Richterin am Amtsgericht von Schemde:
1) Betreuungssachen, wenn der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den politischen Gemeinden Damme, Holdorf oder Steinfeld hat oder - soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gerichtsbezirk nicht besteht - dort ein Fürsorgebedürfnis auftritt
2) Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit den Anfangsbuchstaben K und S
3) Jugendrichterin mit den Anfangsbuchstaben K und S
4) Jugendrichterin in den Fällen des § 85 Abs. 2, 4 und Abs. 5 JGG, soweit eine Jugendstrafe in der JVA für Frauen Vechta vollstreckt wird. Insoweit auch Jugendrichterin für die Spruchsachen entsprechend der Zuständigkeitsregelung der §§ 42 Abs. 1 Ziff.3, Abs. 2, 108 Abs. 1 JGG
5) Nachrichtlich: Strafvollstreckungskammersachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LG Oldenburg und der StVK bei dem AG Vechta
Vertreter/in:
1. Richterin am Amtsgericht Schönfeld
2. Richterin am Amtsgericht Schnieders-Kröger
X. Richterin am Amtsgericht Kittel:
1) Einzelrichterstrafsachen (Ds) und Strafbefehlsverfahren einschließlich der Verfahren nach Einspruch mit den Anfangsbuchstaben B - H und die zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2020 eingegangenen Verfahren mit dem Anfangsbuchstaben A
2) Rechtshilfesachen in Strafsachen (ohne Auslieferungshaftsachen)
3) Nachrichtlich: Strafvollstreckungskammersachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LG Oldenburg und der StVK bei dem AG Vechta
Vertreter/in:
1. Richter am Amtsgericht Heitmann
2. zu 1) u. 2) Richter Hethey
XI. Richter Hethey
1) Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit den Anfangsbuchstaben A - J, L - R und T - Z
2) Jugendschöffenwahl und -auslosung
3) Beisitzer im erweiterten Schöffengericht
4) Jugendrichter mit den Anfangsbuchstaben A - J, L - R und T - Z
5) Einzelrichterstrafsachen (Ds) und Strafbefehlsverfahren einschließlich der Verfahren nach Einspruch mit dem Anfangsbuchstaben A, ohne die zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2020 eingegangenen Verfahren, und den Anfangsbuchstaben I - S, U, W, X und Y
6) Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich der Erzwingungshaftsachen und der Anträge auf gerichtliche Entscheidung
7) Zivilprozess- und H-Sachen mit der Endnummer 3 des Registers
Vertreter/in:
zu 1) bis 4) und 6) Richterin am Amtsgericht von Schemde
zu 5) Richter am Amtsgericht Heitmann
zu 7) Richter am Amtsgericht Vogt
2. zu 1) bis 4) und 6) Richter am Amtsgericht Heitmann
2. zu 5) Richterin am Amtsgericht Kittel
2. zu 7) Richter am Amtsgericht Brüggemann
Weitere Zuständigkeitsregelungen:
I. Allgemeine Regelung
Soweit sich die Zuständigkeit nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens richtet, bleiben deutsche Adjektive, Artikel und Präpositionen sowie folgende ehemalige Adelsprädikate, Herkunftsbezeichnungen und Artikel außer Betracht: Freiherr, Baron, Graf, Prinz, Fürst, da, de, il, la, le, lo, las, les, los, van.
II. Straf- bzw. Bußgeldsachen
1.
Soweit
- der ordentliche Dezernent/die ordentliche Dezernentin gemäß §§ 22, 23 StPO ausgeschlossen oder gemäß §§ 24 ff StPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist,
- eine Strafsache gemäß §§ 210 Abs. 3, 354 Abs. 2 Stopp bzw. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 354 Abs. 2 StPO an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen wurde,
- das Verfahren ein Aussagedelikt nach den §§ 153 ff StGB zum Gegenstand hat,
sind zuständig:
Richterin am Amtsgericht Kittel, wenn Richter am Amtsgericht Heitmann ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat,
Richter am Amtsgericht Heitmann, wenn Richterin am Amtsgericht Kittel ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat,
Richterin am Amtsgericht von Schemde, wenn Richter Hethey ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat,
Richter Hethey, wenn Richterin am Amtsgericht von Schemde ausgeschlossen oder befangen ist oder das aufgehobene Urteil erlassen oder das dem Aussagedelikt zugrunde liegende Verfahren geleitet hat - soweit nicht die Zuständigkeit von Richterin am Amtsgericht von Schemde gegeben ist.
2.
Bei der Zuständigkeit in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren ist maßgebend der Familienname – bei Doppelnamen der erste Familienname – des Angeklagten/der Angeklagten/des Betroffenen/der Betroffenen, bei mehreren Angeklagten ist der Familienname des in der Anklageschrift/Antragsschrift zuerst aufgeführten Angeklagten entscheidend. Bei mehreren Beschuldigten in Jugendrichter- und Jugendschöffengerichtssachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des jüngsten Beschuldigten.
3.
Geht eine Bußgeldsache (OWi-Sache) in das Strafverfahren über, bleibt der Richter/die Richterin zuständig, der/die nach der Geschäftsverteilung für die Bußgeldsache berufen ist.
4.
In Strafsachen, Jugendstrafsachen und Bußgeldsachen, welche sich gegen mehrere Angeklagte/Betroffene richten, bleibt die Zuständigkeit bestehen, auch wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte/Betroffene abgetrennt bzw. nicht eröffnet oder eingestellt werden. § 103 Abs. 3 JGG bleibt unberührt.
5.
Wird in denselben Akten gegen mehrere Beschuldigte teils Anklage erhoben und teils der Erlass eines Strafbefehls beantragt, so ist der/die für die Anklage zuständige Richter/in auch für das Strafbefehlsverfahren zuständig.
6.
Bei sog. objektiven Verfahren ist maßgebend:
Im Falle des § 76a Abs. 3 StGB der Familienname des früheren Beschuldigten, bei mehreren Beschuldigten der Name desjenigen, der als letzter Beschuldigter war, und falls das mehrere waren, derjenige, dessen Anfangsbuchstabe des Namens im Alphabet am weitesten vorn steht, in anderen Fällen der Name des vom Verfahren Betroffenen; bei unbekannten Betroffenen ist der/die Richter/in zuständig, in dessen/deren Dezernat der Buchstabe U fällt. Ziffer 3 gilt entsprechend.
III. Familiensachen
1.
Für die Zuständigkeit in Familiensachen ist maßgebend der Anfangsbuchstabe des gemeinsamen Familiennamens.
2.
Haben die Beteiligten keinen gemeinsamen Familiennamen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des ältesten gemeinsamen minderjährigen Kindes. Sind keine gemeinsamen minderjährigen Kinder vorhanden, ist maßgebend der Familienname des Antragsgegners/der Antragsgegnerin.
3.
Stets bleibt die Zuständigkeit nach dem ersten zwischen den Ehe- oder Lebenspartnern oder Eltern anhängigen Verfahren auch für die nachfolgenden Verfahren einschließlich Kindesunterhalt bestehen, soweit sich nicht die Zuständigkeit aus der Beteiligung eines Sozialhilfeträgers bestimmt.
4.
Sind in einer Familiensache sowohl der/die zuständige Richter/in als auch sein/ihre Vertreter/in ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden, sind die übrigen Familienrichter/innen des Amtsgerichts Vechta als Vertreter berufen, beginnend mit dem/der Dienstjüngsten.
IV. Güterichter
Zur Güterichterin bzw. zum Güterichter werden Frau Richterin am Amtsgericht Schönfeld und Herr Richter am Amtsgericht Vogt bestimmt. Sie verteilen ihre Geschäfte im Einzelfall untereinander und haben hierbei auch die Wünsche der Beteiligten zu berücksichtigen.
V. Zuständigkeit in AR-Sachen, soweit nicht anderweitig geregelt
In Angelegenheiten der Zivilprozess-, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Familiensachen und in Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren werden Rechts- und Amtshilfeersuchen in dem jeweils sachlich zuständigen Dezernat erledigt.
VI. Bleibende Zuständigkeit
Stellt sich nach der ersten Sachbearbeitung heraus, dass der maßgebende Beteiligte (z.B. Beklagte, Beschuldigte, Angeklagte, Antragsteller, Antragsgegner, Betroffener) tatsächlich einen anderen Namen führt oder inzwischen erhalten hat, bleibt die bisherige Zuständigkeit bestehen. Ist nach einem Ausschluss eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit der Vertreter zur Sachbehandlung berufen, bleibt er auch dann zuständig, wenn der vertretene Richter vom Dezernat abgelöst worden ist.
Vollstreckungsgegenklagen in F- und C-Sachen gehören zum Ursprungsdezernat.
VI. Vertretungsregelungen
Bei Verhinderung der durch diese Geschäftsverteilung bestimmten Vertreterinnen und Vertreter sind die Richter bzw. Richterinnen auf Lebenszeit des Amtsgerichts Vechta in der Reihenfolge ihres Lebensalters, beginnend mit der/dem Lebensjüngsten, zur Vertretung berufen.
Alle zur Vertretung berufenen Richter/innen werden für die Bearbeitung von Jugendsachen zum/zur Jugendrichter/in bestellt. Dies gilt auch für den Bereitschaftsdienst.
VII. Bereitschaftsdienst
Für den richterlichen Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Oldenburg ist aufgrund von § 13 Nummer 5 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung (Zust-VO-Justiz) in Verbindung mit § 22 c Abs. 1 Satz 1 1. Alt. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) durch Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Oldenburg vom 20.12.2023 ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan aufgestellt worden, auf den Bezug genommen wird.
Tabellarische Übersicht nach Sachgebieten:
Sachgebiet |
Teilgebiet |
Zust. Richter/in |
Auslieferungssachen |
RiAG Heitmann |
|
Betreuungssachen |
Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in den politischen Gemeinden Bakum, Lohne oder Vechta |
Ri'inAG Schnieders-Kröger |
Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in den politischen Gemeinden Damme, Steinfeld oder Holdorf |
Ri'inAG v. Schemde | |
Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in der politischen Gemeinde Visbek | RiAG Vogt | |
Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in der politischen Gemeinde Goldenstedt | Ri'inAG Schaper | |
Gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Fürsorgebedürfnis in den politischen Gemeinden Dinklage oder Neuenkirchen-Vörden | RiAG Brüggemann | |
Ermittlungssachen | RiAG Heitmann | |
Familiensachen |
Anfangsbuchstaben B - F, Y u. Z |
Ri'inAG Schönfeld |
Anfangsbuchstaben G - L |
Ri'inAG Schaper |
|
Anfangsbuchstaben S, T u. W | DirAG Dr. Seifert | |
Anfangsbuchstaben A, N, O, P u. R |
RiAG Vogt |
|
Anfangsbuchstaben M, Q, U, V u. X |
Ri'inAG Schnieders-Kröger |
|
Adoptionssachen | Ri'inAG Schönfeld | |
Gefahrenabwehrgesetz (Nds. SOG) |
RiAG Heitmann |
|
Grundbuchsachen |
RiAG Vogt |
|
Infektionsschutzgesetz-Verfahren | RiAG Heitmann | |
Insolvenzverfahren |
Anfangsbuchstaben A - R u. Sch |
RiAG Dr. gr. Siemer |
Anfangsbuchstaben S (ohne Sch) - Z | RiAG Brüggemann | |
Jugendgericht |
Jugendrichter in den Fällen des § 85 Abs. 2, 4 und Abs. 5 JGG, soweit eine Jugendstrafe in der JVA Vechta oder in der JVA für Frauen Vechta vollstreckt wird. Insoweit auch Jugendrichter für die Spruchsachen entsprechend der Zuständigkeitsregelung der §§ 42 Abs. 1 Ziff.3 , Abs. 2, 108 Abs. 1 JGG |
Ri'inAG v. Schemde |
im Übrigen mit den Anfangsbuchstaben A - J, L – R und, T – Z |
Ri Hethey |
|
im Übrigen mit den Anfangsbuchstaben K u. S |
Ri'inAG v. Schemde | |
Jugendschöffengericht |
Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit den Anfangsbuchstaben A - J, L – R und, T – Z |
Ri Hethey |
Vorsitzende des Jugendschöffengerichts mit den Anfangsbuchstaben K u. S |
Ri'inAG v. Schemde |
|
Landwirtschaftssachen |
RiAG Dr. gr. Siemer |
|
Nachlasssachen |
RiAG Vogt |
|
Ordnungswidrigkeiten ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Ri Hethey | |
Privatklagesachen |
RiAG Heitmann |
|
Rechtshilfesachen |
in Strafsachen |
Ri'inAG Kittel |
sonstige |
- entsprechend der Geschäftsverteilung für hiesige Verfahren - |
|
Schöffengericht |
RiAG Heitmann |
|
Strafbefehlsverfahren |
Anfangsbuchstaben |
Ri'inAG Kittel |
Anfangsbuchstaben A, I - S, U, W, X u. Y |
Ri Hethey | |
Anfangsbuchstaben |
RiAG Heitmann |
|
Strafsachen - Einzelrichter |
Anfangsbuchstaben |
Ri'inAG Kittel |
Anfangsbuchstaben A, I - S, U, W, X u. Y |
Ri Hethey | |
Anfangsbuchstaben |
RiAG Heitmann |
|
Strafsachen - Leserichter |
RiAG Heitmann |
|
Unterbringungssachen nach dem PsychKG |
betr. Erwachsene |
RiAG Vogt |
betr. Minderjährige |
- wie Familiensachen - |
|
Untersuchungshaftsachen |
RiAG Heitmann |
|
Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Ri Hethey | |
Vollstreckungssachen |
RiAG Dr. gr. Siemer |
|
Wohnungseigentumssachen |
RiAG Brüggemann |
|
Zivilsachen |
Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 2 und 4 bis 6 sowie 0 soweit der Endnummer 0 bzw. 00 bzw. 000 die Ziffern 4 – 6 voranstehen |
RiAG Dr. gr. Siemer |
Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 1, 7, 8, 9 des Registers sowie Endnummer 0, soweit dieser Endnummer die Ziffern 1 - 3 oder 7 - 9 voranstehen | RiAG Brüggemann | |
Zivilprozess- und H-Sachen mit der Endnummer 3 |
Ri Hethey | |
Vor dem 01.01.2023 eingegangene Zivilprozess- und H-Sachen mit den Endnummern 1 und 2 des Registers |
RiAG Vogt |
|
Zwangsversteigerungssachen |
RiAG Vogt |
|
Zwangsverwaltungssachen |
RiAG Vogt |
Geschäftsverteilung
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie
Donnerstag am Nachmittag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist natürlich auch außerhalb dieser Sprechzeiten gewährleistet.
Wir empfehlen Ihnen, möglichst in jedem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren! Nutzen Sie dazu die Übersicht über die Telefonnummern der Abteilungen unter "Kontakt".
Es finden außerdem regelmäßig Einlasskontrollen statt, durch die sich Wartezeiten ergeben können. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Ihrer Terminplanung!
Bitte beachten Sie, dass zu der Nebenstelle in der Burgstraße KEIN BARRIEREFREIER ZUGANG gegeben ist!
Die geltende Hausordnung des Amtsgerichts Vechta finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:
Hausordnung des Amtsgerichts Vechta (PDF, 15 KB, nicht barrierefrei)