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Kommende Termine in Strafsachen ab dem 09.03.2026




Terminvorschau für die Presse

für den Zeitraum 09.03.2026 bis 13.03.2026

(Angaben ohne Gewähr)



Öffentliche Sitzungen der Strafgerichte und

der Schöffen- und Jugendgerichte

09.03.2026

10:00 Uhr, Saal B-138

Der Strafrichter verhandelt eine Anklage des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Geldabholer an diesem Betrug mitgewirkt zu haben.

Bereits in den Jahren 2021 und 2022 soll eine 85-jährige Goldenstedterin, unbekannten Tätern („Teppichverkäufern“) Geld und Schmuck im Wert von 72.000 € „geliehen“ haben. Am 05.11.2022 soll sie erneut kontaktiert worden sein. Diesmal sollen ihr unbekannte Täter weißgemacht haben, sie würde das geliehene Geld zurückerhalten, wenn sie zuvor weitere 4.000 € zahlen würde. Als sie sich diesen weiteren Betrag von ihrem Neffen leihen wollte, soll dieser die Polizei informiert haben.

Tatsächlich soll sich der Angeklagte wie mit der 85-jährigen verabredet am 05.11.2022 gegen 20:25 Uhr an ihrer Wohnanschrift eingefunden haben, wo er zwei Umschläge mit 4.000 € entgegengenommen haben soll. Anschließend soll er zu einem weiteren Mann in ein Auto mit Mindener Kennzeichen gestiegen und davongefahren sein.

09.03.2026

14:00 Uhr, Saal B-138

Der Strafrichter verhandelt eine Anklage wegen des Verdachts von Verstößen gegen eine Gewaltschutzanordnung. Gegen den Angeklagten soll im Januar 2024 eine Gewaltschutzanordnung des Familiengerichts erlassen worden sein, wonach er sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin nicht nähern und zu ihr keinen Kontakt aufnehmen durfte. Gegen diese Anordnung soll der Angeklagte im Oktober 2025 unter anderem dadurch verstoßen haben, dass er die Wohnanschrift der ehemaligen Lebensgefährtin aufsuchte, klingelte und gegen die Tür hämmerte. Einige Tage später soll er die Geschädigte insgesamt 70 mal angerufen haben.

12.03.2026

10:00 Uhr, Saal B-129

Die Strafrichterin verhandelt eine Anklage wegen des Verdachts der Unterschlagung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von 01.09.2019 bis zum 31.08.2024 in 225 Fällen H1-Kunstoffpaletten seines Arbeitgebers unterschlagen und sie an einen unbekannten Dritten („Ali“) verkauf zu haben. Auf diese Weise soll dem Arbeitgeber über die Jahre ein Schaden in Höhe von 700.000 € entstanden sein.

Bitte beachten Sie:

Sitzungen können aus vielfältigen Gründen kurzfristig ausfallen!

Kontakt:
Pressesprecher des Amtsgerichts
Herr Vogt


Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2026

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