Artikel-Informationen
erstellt am:
24.04.2025
Terminvorschau für die Presse
für den Zeitraum 28.04.2025 bis 09.05.2025
(Angaben ohne Gewähr)
Öffentliche Sitzungen der Strafgerichte und der Schöffen- und Jugendgerichte |
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29.04.2025
09:00 Uhr, Saal B-131 |
Die Strafrichterin verhandelt eine Anklage unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Dem zum Zeitpunkt der Tat inhaftierten Angeklagten wird vorgeworfen, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg und einen Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg gefälscht zu haben, in welchem seine sofortige Entlassung aus der Haft angeordnet wurde. |
29.04.2025
09:00 Uhr, Saal B-138
Fortsetzungstermin vom 08.04.2025
Weitere Termine: 20.05.2025, 10:00 Uhr 10.06.2025, 10:00 Uhr 17.06.2025, 10:00 Uhr |
Das Schöffengericht verhandelt eine Anklage wegen gewerbsmäßiger Hehlerei. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in 51 Fällen über einen Mittelsmann Handys aufgekauft zu haben, um diese im eigenen Geschäft weiterzuverkaufen. Der Angeklagte soll dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die von ihm erworbenen Geräte aus Straftaten stammten. Tatsächlich sollen die Handys von einem Mitarbeiter eines Telefonshops in Vechta stammen. Dieser Mitarbeiter soll auf den Namen von Bestandskunden ohne deren Kenntnis oder auf den Namen nicht existenter Kunden Telefonverträge abgeschlossen haben und so in den Besitz der zugehörigen Handys gelangt sein. Die Handys sollen insgesamt einen Wert von etwa 152.000 € gehabt haben. |
06.05.2025
09:00 Uhr, Saal B-138 |
Das Schöffengericht verhandelt eine Anklage wegen des Verdachts des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls, der gefährlichen Köperverletzung und des schweren Raubs. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zusammen mit gesondert verfolgen Mittätern am 10.02.2024 in Holdorf einen Wohnungseinbruch versucht zu haben. Als die Täter von dem Bewohner des Hauses überrascht worden sind, sollen sie das Opfer überwältigt und gefesselt haben. Sodann sollen sie aus der Geldbörse des Opfers 800 € entwendet haben und das Haus nach Diebesgut durchsucht haben. Zur Vollendung des Diebstahls soll es nicht gekommen sein, weil die Täter durch einen weiteren Bewohner überrascht wurden und ohne das bereits bereitgestellte Diebesgut flüchten mussten. Der Angeklagte befindet sich seit dem 15.11.2024 aufgrund eines Haftbefehls des AG Oldenburg vom 27.06.2024 in Untersuchungshaft. |
Bitte beachten Sie:
Sitzungen können aus vielfältigen Gründen kurzfristig ausfallen!
Kontakt:
Pressesprecher des Amtsgerichts
Herr Vogt