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Elektronische Kostenmarke

Gerichtskosten elektronisch zahlen


Seit dem 1. Juli 2020 ist die elektronische Kostenmarke als Zahlungsmittel bei den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften zugelassen.

Sie können mit der elektronischen Kostenmarke Gerichtskostenvorschüsse begleichen, jedoch keine Gerichtskostenrechnungen für bereits angefallene Gerichtskosten begleichen.


Weitere Informationen sowie eine Anleitung für den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke erhalten Sie auf der Infoseite des Niedersächsischen Justizministeriums zur elektronischen Kostenmarke.

Erwerben können Sie die elektronische Kostenmarke auf der entsprechenden Seite des Justizportals des Bundes und der Länder.

Schmuckgrafik Bildrechte: Justiz Niedersachsen

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie
Donnerstag am Nachmittag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist natürlich auch außerhalb dieser Sprechzeiten gewährleistet.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst in jedem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren! Nutzen Sie dazu die Übersicht über die Telefonnummern der Abteilungen unter "Kontakt".

Es finden außerdem regelmäßig Einlasskontrollen statt, durch die sich Wartezeiten ergeben können. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Ihrer Terminplanung!

Bitte beachten Sie, dass zu der Nebenstelle in der Burgstraße KEIN BARRIEREFREIER ZUGANG gegeben ist!

Hausordnung

Die geltende Hausordnung des Amtsgerichts Vechta finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:

  Hausordnung des Amtsgerichts Vechta (PDF, 13 KB, nicht barrierefrei)

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